Die Jahrmärkte, die „Kirwa“ in Hohenberg

Die Kirchweihe wurde um 1682 am 3. Sonntag im November gefeiert (Elisabeth); seit 1780 am Sonntag vor Simon und Judae im Oktober jedes Jahres. Heute findet sie in der Regel am 4. Sonntag im Oktober statt.

Der Jahrmarkt hing von alters her mit dem religiösen Brauchtum zusammen. Zu gewissen Festzeiten kamen und kommen viele Leute aus der näheren und weiteren Umgebung zum Gottesdienst und nach dem Gottesdienst entwickelte sich reger Handel. Bei den früheren Mangel an Geschäften und Läden bestand ein echtes Bedürfnis nach Kauf- und Verkaufsgelegenheiten. Schon in den 1549 bestätigten Privilegien (Freiungspunkten) durch Markgraf Albrecht Alcibiades für den Ort heißt es unter Pkt. II:

Ein jeder Bürger und Inwohner mag schenken und brauen, verkaufen, handeln und wandeln, gleichwie in andern Märkten und Flecken.1)

Das heißt, die Privilegien für größere Orte beinhalteten das Recht zur Abhaltung von regelmäßigen Jahrmärkten, die man heute noch „Kirwa“ nennt.

1674 hält der Hohenberger Verwalter Johann Adam Christ (1672 -1704) in seiner „Ausführlichen Beschreibung des Vogthey Ambts und Gräntz Hauses Hohenberg“ 2) ausdrücklich fest, dass die Kirchweih „von alters her“ am letzten Sonntag nach Trinitatis gefeiert wurde. Also am 3. Sonntag im November (=Elisabeth, der Schutzpatronin der Kirche). 3)

Weiter heißt es in der selben Quelle: „….Zu Schirnding, Raitenbach und Fischern wird zugleich am Sonntag vor Michaeli (29. September), dann zu Höchstätt zwey, nemlich die erste am Fest Petri et Pauli (29. Juni) und die andere am Sonntag nach Egidi (1. September) gehalten…“ Um in der rauflustigen Zeit „zu besorgendes Unheil zu verhüten“, standen Musketiere zum Kirchweihschutz bereit.

„….Hochfürstl. Gnädigste Herrschafft hat einig und allein den Kirchwey Schutz, gestalt allezeit bey Haltung dergleichen Kichweyhen nicht allein zu Hohenberg Mußquetirer als Wächter verordnet, sondern auch vom Verwalther zu Hohenberg, dem Herkommen gemees, die Dorff Richter bedeutet werden, gewieße Persohnen auf den Dörffern, um dadurch besorgendes Unheil zu verhüten, zu bestellen.“… und „…Ist das Ausruffen des Fried Geboths dieser Ortten nicht gewöhnlich (üblich), sondern wird, wann ein und das andere Bößes vorgehet, von dem Beambten und denen Dorfrichtern beobachtet und dem Straff Regiestern einverleibet…“

Ab 1780 finden sich drei mit einem kleinen Markt verbundene „Kirchweihen“, darunter auch am Tag Simon und Judas (28. Oktober) angegeben. (Freistatt, I, S. 29, 30)

Dazu hat sich im Hohenberger Stadtarchiv vom Jahr 1780 ein Schreiben der hiesigen „Amtsrichters, Bürgermeister und Rath“ an die Hochfürstl. Ambtshauptmannschafft zu Wunsiedel erhalten, in welchem auf die Abhaltung von Jahrmärkten in Hohenberg hingewiesen wird. 4)

Seite 1 der Einladung

In der Einladung heißt es:
„In Absicht, da der hießige Marcktflecken Hohenberg außer der Straße lieget und gegen andere Märckte von aller Nahrung entblößet ist, hat man von Ambts- und Bürgermeister- und Raths wegen vor gut befunden, weil der Marckt Hohenberg jedennoch an verschiedenen Gräntzen, als Böhmen, Pfaltz und Sachßen situiret ist, zur Verbesserung des Nahrungs-Stands der hießigen Bürgerschafft drey Jahrs Märckte oder sogenannte Kirchweyhen anzulegen. Und dann hierzu folgende 3 Tage des Jahrs, als der zweite Ostertag – Mariae Heimsuchung (2. Juli) und Simonis et Judae (28. Oktober) ausersehen und am schicklichsten befunden worden, welches man allbereit vielen Orten bemelter auswärtiger Nachbarschafft bekannt gemachet hat.

Als wird auch solches allen in- und außländischen Handels-Leuthen, Krämern und Handwerckern, als Buchbindern, Tuch- und Zeuchmachern, Weiß- und Rothgerbern, Hutern, Beutlern, Nagel-, Rollen- und Waffenschmieden, Flaschnern, Kürschnern, Riemern, Pietschierstechern [Petschaftsstechern] Lichterziehern, Gürtlern, Strumpfwürcknern, Schuhmachern, Messing- und Eisenwarenhändlern, Seilern, Drechßlern, Lebküchnern, Töpffern, Schlossern und so ferner nachrichtlich eröffnet, um an denen ausgesetzten dreyen Tägen ihre Feilschaften in anhoffender tüchtiger Qualität hieselbst auf öffentlichem Marckt zum Verkauff bringen zu können, nicht zweifelnd, dass sich nach der bereits allenthalben getroffenen guten Vorkehr und Veranstaltung, sowohl in- als ausländische Käuffer hinlänglich einfinden und die ankommenden Handels-Leuthe genügsam satisficiren (=zufrieden stellen) werden. Wobey einem jeden zugleich unverhalten bleibt, wie man dies Orts in denen Wirtshäusern, Bierschencken, wie auch bey Metzgern und Becken die vorläufige Verfügung getroffen, dass sowohl Verkäuffer als Käuffer mit erforderlicher Speiß und Tranck um einen civilen Preis und mit aller Höflichkeit bedienet werden sollen. Da im Fall aber wider     Verhoffen, ein oder dem andern Handelsmann oder Käuffer von jemand eine Ungebühr zugefüget werden sollte, so hat sich der- oder dieselbe aller billigmäßigen Satisfaction und richterambtl. Assistenz vollkommen zu versehen. – Schließlich ist noch zu erinnern, dass, wann dereinst von denen angesetzten 3 Feyertagen einer auf einen Sonntag fallen sollte, der Jahrmarckt den folgenden Tag darauf gehalten werden solle.
Sign. Hohenberg, den 6. Decembr. 1780
Johann Christ. Nürmberger (Amtsrichter), (und) Bürgermeister und Rath.

Von dieser Einladung sandten die Hohenberger sieben Abschriften an die vorgesetzte Amtshauptmannschaft Wunsiedel mit der Bitte, je ein Exemplar „an die sechsambterischen Herren Richter-Beambten“ hinauszugeben, „dass jeder Herr Beambter das ihm zukommende Exemplar zwey oder drey Sonntage nacheinander am gewöhnlichen Orte publiciren lassen solle“.

Quellen: 
1)  „Die Freistatt“ Bd.XVI, S.45
2) „Die Freistatt“, Bd. I, S. 154
3) In zwei kirchlichen Visitationsprotokollen von 1508 und 1526 lautet die lateinische Lesart der Schlosskapelle in Hohenberg: „Capella est Beate virginis prope (= nahe bei) Castrum Hohenberg in Monte“. Vor der Reformation hatte die Kirche also ein Marien-Patrozinium.
4) Stadtarchiv Hohenberg Nr. 70033


Siegfried Röder


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